Ohne ausführlichen aktuellen Aufhänger sind bei den sogenannten Qualitätsmedien derzeit wohl keinerlei Beiträge zu historischen Themen unterzubringen, wie man sie früher im Feuilleton las. Vor einigen Tagen erschien im Freitag ein Stück über den Aufklärer Nicolai mit der für mich unangemessenen Überschrift: “Es war einmal ein Nicileaks. Vor 200 Jahren starb der Verleger und Publizist Friedrich Nicolai – ein Verschwörungstheoretiker und Aufklärer, ganz im Sinne von Julian Assange”. Nun liest man in der ZEIT einen Artikel über Johannes Reuchlin und dessen 1511 publizierten Augenspiegel, der natürlich nicht ohne einleitenden Hinweis auf die Sarrazin-Debatte auskommt. Ob der Artikel korrekt ist, soll nicht erörtert werden. Unangemessen ist auf jeden Fall die Illustration mit einem Phantasieporträts Reuchlins, das einige Jahrhundert jünger ist. Natürlich verzichtet die ZEIT auf Links zu Originalausgaben des 1511 in Tübingen publizierten Augenspiegels. Es gibt ein Digitalisat des Münchner Digitalisierungszentrums, aber auch eines in den Digital Collections des Center of Jewish History und zwar in der Frank L. Herz Collection (Leo Baeck Institut), die der Reuchlin-Kontroverse gewidmet ist. Von den 24 Titeln liegen einige etliche digitalisiert vor, von den anderen gibt es nur Schlüsselseiten. Eine kleine, aber feine Sammlung!
Übrigens entdeckt man unter den Digitalisaten des Yeshiva University Museums in New York auch ein vollständiges Digitalisat jener berüchtigten Handschrift (bekannt als Ms. 1246) der deutschsprachigen Übersetzung der Prozessakten des Simon von Trient, die Graf Eberhard im Bart von Württemberg gehörte [12.7.2023 neue URL]. Das von den Wiener Karmeliten verkaufte Stück tauchte 1937 bei einer Versteigerung auf und wurde von dem Stuttgarter Bibliothekar Franz Hammer in einem Beitrag zu dem Sammelband “Graf Eberhard im Bart von Württemberg im geistigen und kulturellen Geschehen seiner Zeit” (1938) kurz gewürdigt, war dann lange verschollen und wurde von Ronnie Po-Chi Hsia in seiner Monographie “Trent 1475” (1992, deutsch 1997) als Hauptquelle herangezogen. Roland Deigendesch behandelte die Handschrift ausführlich in der Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 64 (2005): Judenfeindschaft am Uracher Hof? (S. 85-102), ohne dass ihm leider bekannt war, was man zwischenzeitlich über den Verfasser der Übersetzung herausgefunden hatte.
Die New Yorker Handschrift, die man in das Jahr 1478 setzt, ist nicht die einzige Überlieferung der (redigierenden) deutschen Übersetzung der lateinischen Prozessakten. Während Deigendesch den “Liber miraculorum beati Symonis martiri Tridentini” im Staatsarchiv Trient, APV, SL Capsa 69 Nr. 1a vage als “recht ähnlich” anspricht, sagt der zweite Band der “Processi contro gli Ebrei di Trento” (Padua 2008, S. 59), es handle sich wahrscheinlich um eine Abschrift des jetzt New Yorker Manuskripts. Deigendesch, offenkundig um ein ausgewogenes Urteil über Eberhards Judenfeinschaft bemüht (zur bemerkenswerten Erwähnung in Eberhards Testament siehe dessen Text [PDF]), bringt Eberhards Schwager, den Kardinal Gonzaga als möglichen Auftraggeber der Yeshiva-Handschrift ins Spiel und spricht von einer dem Grafen nur gewidmeten, nicht aber in Auftrag gegebenen Arbeit. Das ist pure Spekulation, da sich aus dem Allianzwappen Württemberg-Gonzaga auf S. 4 der Handschrift nur ergibt, dass die Handschrift für Eberhard angefertigt wurde – ob als Widmungsexemplar oder als Auftragsarbeit muss offen bleiben.
Den neuesten Forschungsstand zum Übersetzer repräsentiert neben Deigendesch S. 94 Bd. 2 des Reuchlin-Briefwechsels aus dem Jahr 2003 (S. 9f. Anm. 4). In einem Addendum zu Bd. 1 wird ein dem Beichtvater Erhard gewidmetes kurzes lateinisches Gedicht Reuchlins wiedergegeben. Es entstand zwischen Mai 1485 und August 1485. Eine handschriftliche Notiz Johannes Cunos zu diesem Freund Reuchlins hatte Martin Sicherl bereits 1978 publiziert (auch wiedergegeben bei Knauer in: The Whole Book, 1996, S. 31). Cuno nennt den Übersetzer der Gedichte von Gregor von Nazianz Erhard von Pappenheim, der Beichtvater im Dominikanerinnenkloster Altenhohenau gewesen und dort 1497 begraben worden sei. Erhard war des Hebräischen und des Griechischen mächtig.
1980 hatte Bernhard Bischoff dem Hebraisten und Dominikaner Erhardus einen Artikel im Verfasserlexikon (2. Auflage, Bd. 2, Sp. 582-584) gewidmet. Wer zu den Glücklichen zählt, deren Institution DigiZeitschriften abonniert hat, kann Bernhard Bischoffs früheren Aufsatz zu Erhardus im Historischen Jahrbuch 1937 online nachschlagen. Bischoff fand den Namen Erhardus und die Ordenszugehörigkeit in einer Notiz des Tegernseers Bibliothekars Ambrosius Schwerzenpeck (München Clm 18526b, Bl. 190r) zu einer 1492 datierten polemischen lateinischen Schrift gegen das jüdische Passah-Ritual, die in dem Tegernseer Clm 18526b im Autograph des Frater Erhardus vorliegt und in der Tegernseer Bilderhandschrift des hebräischen Textes in kalligraphischer Abschrift. Dieser illustrierte Codex Chm 200 ist online verfügbar. In seiner Schrift über den genannten Pessah Haggadah bezieht sich Erhardus auf seine eigene Übersetzung der Trienter Prozessakten, und Wolfgang Treue fand in Trient eine Quittung von 1479 für einen Schreiber “qui scripsit processus vulgarizatos per fratrem Erhardum” (Deigendesch S. 94 Anm. 49). 1937 dachte Bischoff aufgrund des Namens Erhardus an den Dominikaner Erhard Streitperger aus dem Konvent Pettau (wo er 1495 Prior wurde), musste aber einräumen, dass Streitpergers Schrift von der des Frater Erhard erheblich abweicht. 1980 machte Bischoff auf eine Nennung durch den Tegernseer Bibliothekar Konrad Sartori aufmerksam, der ihn in einem Bibliothekskatalog (Cbm Cat. 22, Bl. 152v) als “quidam doctor de Hohenaw” bezeichnet. Es ist nicht nachvollziehbar, wieso angesichts der sicheren Nicht-Identität des Pettauer Dominikaners Erhard Streitperger mit dem Altenhohenauer Beichtvater Erhard von Pappenheim der Reuchlin-Briefwechsel Bischoffs obsoleten Identifizierungsvorschlag Erhard Streitperger wörtlich zitiert. Abwegig ist auch die im Reuchlin-Briefwechsel erwogene Zugehörigkeit zur adeligen Familie von Pappenheim.
Erwähnt sei noch, dass der Cod. graec. 323 der Münchner Bibliothek, in dem nach Knauer die von Cuno erwähnten Nazianz-Übersetzungen von der Hand des Erhardus überliefert sind, ebenfalls online einsehbar ist.
Gibt es in den Quellen zu Altenhohenau Belege über den 1497 gestorbenen gelehrten Beichtvater Erhard von Pappenheim, der die Trienter Prozessakten ins Deutsche übersetzte? Im August 2009 kannte das DFG-Projekt Frauenschriftlichkeit, das die Altenhohenauer Quellen untersucht (Übersicht), noch keine Belege zu Erhard (Mail von Eva Schlotheuber, Münster). Zu 1466 fand ich in der Handschriftenbeschreibung des Klosterurbars “unser vater vicari und pruder Erhart” (Cgm 1521, Bl. 15v nach Karin Schneider, die Quelle ist digitalisiert durch das MDZ) . Mit Mail vom 4. September 2009 teilte Dr. Manfred Hörner vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv mit: “in den Repertorien des Bayerischen Hauptstaatsarchivs erscheint kein Beichtvater der Nonnen zu Altenhohenau namens Erhard. Er könnte allenfalls in Archivalien wie einem Gültbuch für die Jahre 1490-1505 (KL Altenhohenau 11) oder einem Einnahmen- und Ausgabenbuch für die Jahre 1483-1523 (KL Altenhohenau 14a) Erwähnung finden. Ansonsten führt ihn Alois Mitterwieser, Regesten des Frauenklosters Altenhohenau am Inn, in: Oberbayerisches Archiv 54 (1909), S. 399-446, 55 (1910), S. 333-371, 58 (1914), S. 270-328, in Regest 459 (1491 VI 14) im Zusammenhang mit einem Streit mit Kloster St. Emmeram in Regensburg auf.” Der “peichtiger” Erhart tritt in der Urkunde von 1491, die im Rahmen von monasterium.net online ist, als Anwalt des Klosters auf. Sicher ist er auch jener Bruder Erhard, den man in den Altenhohenauer Urkunden in monasterium.net zu 1479 Oktober 25 findet. Da die Urkunden nur durch Kurzregesten erschlossen sind, müsste man alle Digitalisate sichten, denn weitere Nennungen des Beichtvaters sind durchaus denkbar.